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   BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19   

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BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19 (https://dejure.org/2020,22410)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2020 - XIII ZB 6/19 (https://dejure.org/2020,22410)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19 (https://dejure.org/2020,22410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 62 FamFG, § ... 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 426 Abs. 2 FamFG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen Fluchtgefahr; Anforderungen an die Begründung des Haftantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen wegen Fluchtgefahr; Anforderungen an die Begründung des Haftantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die die Rechtsbeschwerde allerdings noch nicht berücksichtigen konnte, führt allein das Fehlen eines nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, InfAuslR 2020, 242 Rn. 12, unter Aufgabe von BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574).

    Dafür genügt es in der Regel, wenn die Behörde darlegt, das Einvernehmen liege vor, sei entbehrlich oder werde bis zum vorgesehenen Abschiebungstermin voraussichtlich vorliegen oder entbehrlich geworden sein (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, InfAuslR 2020, 242 Rn. 19, unter teilweiser Aufgabe von BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144).

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, FGPrax 2017, 185 Rn. 6, vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 6, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 7).

    Ist ein längerer Zeitraum für die Organisation der Rückführung des Betroffenen erforderlich, bedarf es einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die dies unter Ausführungen etwa zu Art des Fluges, Buchungslage der in Betracht kommenden Luftverkehrsunternehmen, Anzahl der Begleitpersonen, Personalsituation usw. nachvollziehbar erklärt (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 26/19, juris Rn. 9).

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Ein solcher zeitlicher Puffer ist auch in der Sache nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, NVwZ 2017, 733 [Ls.] = juris Rn. 13).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Das war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreichend, weil der Sachverhalt einfach und überschaubar war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 16).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Der Rechtmäßigkeit der Verlängerungsanordnung vom 8. Juni 2017 stünde es - angesichts der hier im Protokoll festgehaltenen vollständigen Übersetzung des Haftantrags vor der persönlichen Anhörung - nicht entgegen, wenn ihm eine Kopie des Haftantrags nicht ausgehändigt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 26).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Dafür genügt es in der Regel, wenn die Behörde darlegt, das Einvernehmen liege vor, sei entbehrlich oder werde bis zum vorgesehenen Abschiebungstermin voraussichtlich vorliegen oder entbehrlich geworden sein (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, InfAuslR 2020, 242 Rn. 19, unter teilweiser Aufgabe von BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, FGPrax 2017, 185 Rn. 6, vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 6, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 7).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 69/16

    Abschiebungshaftanordnung bei Fluchtgefahr: Verhalten des Betroffenen an Bord

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Ein sonstiger konkreter Anhaltspunkt für das Vorliegen erheblicher Fluchtgefahr gemäß § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG aF kann deshalb auch ein Verhalten des Betroffenen an Bord eines Luftfahrzeugs sein, das den Ausschluss von der Beförderung in den Zielstaat der Rückführung durch den verantwortlichen Luftfahrzeugführer zur Folge hat (BT-Drucks. 18/4097, S. 34; BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, FGPrax 2016, 279 Rn. 6).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die die Rechtsbeschwerde allerdings noch nicht berücksichtigen konnte, führt allein das Fehlen eines nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft nicht zur Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 15/19, InfAuslR 2020, 242 Rn. 12, unter Aufgabe von BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 6/19
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, FGPrax 2017, 185 Rn. 6, vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 6, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, InfAuslR 2020, 241 Rn. 7).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 26/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung;

  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

    Das Verhalten muss nicht darin bestehen, dass der Ausländer physischen Widerstand leistet oder androht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, InfAuslR 2017, 58 Rn. 6, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 76/19

    Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft

    Da er diese Umstände aus eigenem Erleben kannte, war er bei seiner persönlichen Anhörung auch in der Lage, sich sofort und eingehend zu diesen Vorfällen zu äußern (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, juris Rn. 20).

    Es genügt jedes Verhalten des Ausländers, das darauf zielt, von der Beförderung durch den Luftfahrzeugführer ausgeschlossen zu werden (BT-Drucks. 18/4097, S. 34; BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, FGPrax 2016, 279 Rn. 6, vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, juris Rn. 16, und vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 28/20, juris Rn. 13).

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 28/20

    Verlängerung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückweisung des

    (a) Ein sonstiger konkreter Anhaltspunkt für das Vorliegen von Fluchtgefahr gemäß § 2 Abs. 14 Nr. 6 AufenthG aF kann auch ein Verhalten des Betroffenen sein, das den Ausschluss von der Beförderung in den Zielstaat der Rückführung durch den verantwortlichen Luftfahrzeugführer zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 69/16, FGPrax 2016, 279 Rn. 6, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, juris Rn. 16).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 39/19

    Sicherungshaft: Notwendigkeit näherer Erläuterungen zum Zeitaufwand für Buchung

    Eine nähere Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit Sicherheitsbegleitung erforderlichen Zeitaufwandes durch die Behörde ist in aller Regel auch bei Benennung eines konkreten, innerhalb von sechs Wochen liegenden Datums nicht geboten, da sich auch in einem solchen Fall grundsätzlich ohne weiteres erschließt, dass der organisatorische Aufwand einen entsprechenden Zeitraum in Anspruch nimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 106/19

    Haftanordnung gegen einen in die Bundesrepublik eingereisten algerischen

    Unter Berücksichtigung des im Haftantrag dargelegten Puffers für allfällige Verzögerungen von zwei Tagen, der auch in der Sache nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 13, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, juris Rn. 12), ist die Haftdauer nachvollziehbar dargelegt.
  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für

    Im Hinblick auf die beschränkten Personalressourcen wird zwangsläufig ein zeitlicher Vorlauf benötigt, der bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen und als angemessen angesehen werden kann, sofern nicht besondere Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 26/19, juris Rn. 9, und vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 12.10.2021 - XIII ZB 110/19

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines eritreischen Staatsangehörigen

    Weiterer Darlegungen bedurfte es nicht, weil in Fällen der Notwendigkeit eines Fluges mit Sicherheitsbegleitung sich grundsätzlich ohne weiteres erschließt, dass der organisatorische Aufwand einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen in Anspruch nimmt (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - XIII ZB 6/19, juris Rn. 11).
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